Offener Brief an den Rat der Stadt Köln
„Ein Leben im Ausnahmezustand — menschenwürdige Unterbringung jetzt sichern”
Als Reaktion auf die geplante Verdichtung der Wohnräume für Geflüchtete in Köln hat der Spendenkonvoi am 07. Juli 2026 einen offenen Brief an den Rat der Stadt veröffentlicht, um gegen die menschenunwürdige Unterbrigung zu protestieren.
Die Missstände in den Unterkünften sind seit Jahren bekannt und dokumentiert. Dennoch bleiben grundlegende Verbesserungen aus. Für viele geflüchtete Menschen in Köln ist die Unterbringung kein vorübergehender Schutzraum, sondern ein jahrelanger Ausnahmezustand. Dieser Zustand wird sich durch die geplanten Maßnahmen noch weiter verschärfen.
Erfahrungsberichte
Menschen auf der Flucht erhalten in den politischen Debatten um ihre Grundrechte oft keine Stimme. Und doch sind sie diejenigen, die die Folgen der prekären Unterbringung und solcher Maßnahmen wie der geplanten Wohnraumverdichtung direkt zu spüren bekommen.
Hier sind daher die Erfahrungen und Forderungen von fünf Betroffenen nachzulesen:
Fatima fordert Schutz vor Benachteiligung nach Beschwerden
(Name geändert)
Fatima lebt mit ihrer 10 Monate alten Tochter in einer von der Stadt angemieteten Unterkunft für geflüchtete Menschen. Zuvor war sie trotz ihres besonderen Schutzbedarfs als Betroffene von Menschenhandel über Monate in einer Notunterkunft für geflüchtete Menschen untergebracht. Eine spezialisierte Schutzunterbringung stand nicht zur Verfügung.
Die spätere Unterbringung in einem Hotelzimmer mit Kochmöglichkeit und eigenem Bad stellte daher zunächst eine Verbesserung ihrer Situation dar. Es gab jedoch zahlreiche Missstände, von denen mehrere Bewohner*innen unabhängig
voneinander berichteten: Schimmel, Ungezieferbefall, beengte Wohnverhältnisse sowie rassistische und respektlose Erfahrungen im Umgang mit den hotelbetreibenden Personen. Die Beschwerden betrafen keine einzelnen Vorfälle,
sondern wiederkehrende Probleme, die wiederholt angesprochen wurden. Tatsächliche Verbesserungen blieben jedoch aus.
Mehrere Bewohner*innen wandten sich deshalb an die Ombudsstelle, um die Missstände unabhängig prüfen zu lassen, darunter auch Fatima.
Kurz darauf erschienen eine hotelbetreibende Person und die zuständige Fachkraft der Stadt unangekündigt vor ihrem Zimmer.
Sie trafen dort jedoch lediglich ihre zehn Monate alte Tochter und deren Vater an. Dieser lebte nicht in der Unterkunft, verfügte jedoch über eine gültige Besuchserlaubnis und passte ausnahmsweise auf die Tochter auf,
während Fatima ihren Sprachkurs besuchte.
Als sie zurückkehrte, fand sie an ihrer Tür einen handgeschriebenen, unsignierten Zettel. Darauf wurde sie aufgefordert, sich noch am selben Tag um eine neue Unterkunft zu kümmern.
Eine Begründung oder einen Absender enthielt der Zettel nicht. Für Fatima war zunächst nicht einmal klar, ob es sich um eine verbindliche Anweisung handelte und, falls ja, wie diese zustande gekommen war.
Erst nachdem unsere Beratungsstelle Kontakt mit der zuständigen Fachkraft aufgenommen hatte, wurde deutlich, dass sie ihre Unterkunft tatsächlich verlassen sollte. Die hotelbetreibende Person habe von ihrem Hausrecht
Gebrauch gemacht und ihr ein sofort gültiges Hausverbot erteilt.
Als Erklärung wurde zunächst angeführt, dass Fatima mit ihrer Beschwerde bei der Ombudsstelle „ein riesiges Fass aufgemacht“ habe und „an Dreistigkeit nicht zu überbieten“ sei.
Erst im Verlauf des Gesprächs wurde ein weiterer vermeintlicher Grund genannt. Fatima habe einen sogenannten „Fremdschläfer“ beherbergt, da statt ihr der Kindesvater während des unangekündigten Besuchs im Zimmer angetroffen
worden sei.
Wie aus der Anwesenheit des Kindesvaters mit gültiger Besuchserlaubnis der Vorwurf abgeleitet wurde, er habe dort übernachtet, blieb unbegründet.
Das Gespräch fand wenige Minuten vor Schließung des Tagesdienstes statt, über den Fatima eine neue Unterkunft hätte erhalten können. Dennoch wurde an der Entscheidung festgehalten. Nach Dienstschluss bestand faktisch
keine Möglichkeit mehr, kurzfristig eine alternative Unterbringung zu organisieren, da die zuständige Rufbereitschaft weder für Betroffene noch für Beratungsstellen direkt erreichbar ist.
Fatima entschied sich daher, die Nacht im Hotel zu verbringen und am nächsten Morgen beim Tagesdienst vorzusprechen.
Am nächsten Morgen wurde die Tatsache, dass Fatima die Nacht noch im Hotel verbracht hatte, als Beleg dafür gewertet, dass sie sich weigere, die geltenden Regeln einzuhalten.
Als Konsequenz wurde während ihrer Vorsprache beim Tagesdienst das Zimmer geräumt, das Schloss ausgetauscht und angekündigt, gegebenenfalls die Polizei hinzuzuziehen, sollte sie sich erneut uneinsichtig zeigen.
Auch musste sie mit ihrer Tochter vorerst in die ehemalige Notunterkunft zurückkehren, da ihr zunächst keine geeignetere Unterkunft zur Verfügung gestellt wurde.
Als sie ihre persönlichen Gegenstände aus der ehemaligen Unterkunft abholen konnte, fand sie diese auf dem Flur verteilt und verschmutzt vor. Zwischen ihrer Kleidung lagen ungespültes Geschirr und geöffnete Trinkflaschen.
Ihre Kleidung und persönlichen Gegenstände waren teilweise durchnässt oder verunreinigt.
Fatima empfand den Vorfall als rassistische Machtdemonstration im Zusammenhang mit ihren Beschwerden über Missstände und rassistische Diskriminierung. Für sie war kaum vorstellbar, dass ein solches Vorgehen rechtlich
zulässig sein könnte.
Auch andere Bewohner*innen berichteten anschließend von der Sorge, wegen eigener Beschwerden Nachteile befürchten zu müssen. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, Missstände und Diskriminierung ohne Angst vor Konsequenzen
melden zu können.
Forderungen
Als Beratungsstellen und Vereine fordern wir gemeinsam mit Fatima:
1. Eine unabhängige Aufarbeitung des Vorfalls und der Entscheidungsgrundlagen für die Beendigung ihrer Unterbringung.
2. Sicherstellung, dass die verbleibenden Bewohner*innen keine negative Konsequenzen aufgrund ihrer Beschwerden befürchten zu müssen.
3. Die Überprüfung und Beseitigung der gemeldeten Mängel in der Unterkunft.
4. Konsequente Maßnahmen gegen rassistische Diskriminierung.
5. Verbindliche Verfahrensstandards bei Unterkunftsverlust, insbesondere für Familien und Menschen mit besonderem Schutzbedarf.
Kian fordert wirksamen Schutz vor queerfeindlicher Gewalt
(Name geändert)
Kian ist eine nicht-binäre queere geflüchtete Person und gehört aufgrund dessen zu den besonders schutzbedürftigen Personen im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie.
Trotzdem wird Kian bei der Ankunft in Köln in einer großen kommunalen Notunterkunft untergebracht, obwohl bekannt ist, dass Gemeinschaftsunterkünfte für queere Menschen ein erhöhtes Risiko für Diskriminierung und Gewalt
darstellen und den besonderen Schutzbedarfen häufig nicht gerecht werden.
Bereits kurz nach dem Einzug erlebt Kian eine sexuelle Belästigung. Eine mitbewohnende Person empfängt Kian vollständig entblößt im Zimmer, nachdem beide sich zu einem gemeinsamen Spaziergang verabredet hatten. Obwohl
Kian den Vorfall unmittelbar meldet und um Schutz bittet, geschieht zunächst nichts. Erst Monate später wird die Täterperson verlegt. Ob dies im Zusammenhang mit der sexuellen Belästigung steht, wird Kian nie mitgeteilt.
Wenig später folgt ein körperlicher Angriff durch eine andere Bewohnerperson. Der Polizei teilt die Person wahrheitswidrig mit, Kian habe sich in den Frauentoiletten aufgehalten. Tatsächlich sind die Sanitäranlagen
jedoch geschlechtsneutral.
Nachdem Kian Anzeige erstattet, beginnen die Täterperson und deren Familienangehörige aus Rache, Kian regelmäßig queerfeindlich zu beleidigen, zu bedrohen und einzuschüchtern. Eine Sicherheitskraft, die Zugang zu sensiblen
Personendaten hat, outet Kian gegenüber den Täterpersonen, was zu weiterer Gewalt führt.
Die zahlreichen Gewaltvorfälle meldet Kian konsequent den zuständigen Stellen und bittet um die Trennung von den Täterpersonen. Beratungsstellen, Ombudsstelle, Gewaltschutzkoordination und zuständige Personen des Wohnungsamtes
werden über Monate hinweg immer wieder eingeschaltet und es finden Gespräche statt. Ärztliche Atteste und Fachberatungsstellen bestätigen den besonderen Schutzbedarf sowie die erheblichen gesundheitlichen Folgen der
anhaltenden Bedrohung.
Trotzdem erfolgt keine wirksame Schutzmaßnahme seitens des zuständigen Amtes. Statt Schutz zu erhalten, erlebt Kian, dass die zuständigen Person des Amt für Wohnungswesen Gewalterfahrungen relativieren, ärztliche Einschätzungen
anzweifeln und ausschließlich Unterbringungsangebote unterbreiten, die den dokumentierten Schutzbedarfen widersprechen. Trotz mehrfacher Nachfragen erhält Kian nicht die Möglichkeit, vorgeschlagene Unterkünfte vorab
zu besichtigen.
Auf die Frage, wer Verantwortung für die anhaltende Gefährdung übernimmt, erhält Kian keine Antwort. Stattdessen hieß es, man könne nichts machen, da der Fall sich „zwischen“ den bestehenden rechtlichen Zuständigkeiten
der Stadt bewege. Für Kian entsteht dadurch der Eindruck, dass sich letztlich keine Stelle für den Schutz einer nicht-binären queeren Person verantwortlich fühlt.
Im Rahmen der Schließung der Geflüchtetenunterkunft wird Kian in eine andere Unterkunft verlegt. Bei der Organisation der Verlegung kommt es zu einem diskriminierenden Vorfall durch eine zuständige Person des Amtes
für Wohnungswesen. Kian bittet um eine Fristverlängerung, da kurz zuvor eine Operation stattgefunden hat, und wendet sich bereits vor dem Eingriff per E-Mail an eine höhere Stelle, weil ansonsten niemand von der Stadt
handelt.
Kian bittet darum, vor der Operation verlegt zu werden und die für den Fall zuständige Person zu wechseln, da diese den Fall vernachlässigt hatte. Stattdessen erhält Kian ein behördliches Schreiben mit der Anweisung,
die Notunterkunft zu verlassen, und lässt über den Sozialdienst der Unterkunft mitteilen, dass bei einer Ablehnung des Umzugs eine zwangsweise Verlegung in eine andere Unterkunft mit Mehrbettzimmern erfolgen werde.
Dies steht im offenen Widerspruch zu allen ärztlichen Gutachten, die der Stadt bereits vorlagen.
Folglich muss Kian frisch operiert umziehen.
Nach dem Umzug in eine abgeschlossene Wohneinheit verbessert sich die Situation deutlich. Zum ersten Mal seit langer Zeit fühlt sich Kian wieder sicher. Die ständige Angst lässt nach. Der regelmäßige Besuch der Sprachschule,
Treffen mit Freund*innen und soziale Kontakte werden wieder möglich. Die psychische Stabilisierung zeigt eindrücklich, wie belastend und gesundheitsgefährdend die vorherige Unterbringung gewesen war.
Wenige Monate später werden die Täterpersonen in dieselbe Unterkunft verlegt wie Kian.
Die Bedrohungen beginnen von Neuem. Wieder werden Polizei, Beratungsstellen und die zuständigen Behörden eingeschaltet. Wieder bleibt eine wirksame Schutzmaßnahme aus. In Gesprächen werden die Vorfälle stattdessen als
„nachbarschaftliche Konflikte“ oder „Reibereien“ bezeichnet. Die Anerkennung, dass es sich um gezielte queerfeindliche Gewalt handelt, bleibt aus.
Bis heute lebt Kian mit den Täterpersonen zusammen und lebt in ständiger Angst: Jeder Gang durch die Unterkunft oder zur nächstgelegenen Bushaltestelle kann einen erneuten queerfeindlichen Übergriff bedeuten. Durch
die Untatigkeit der zustandigen Stellen fühlt sich Kian im Stich gelassen und nicht ernst genommen.
Ärztliche Berichte dokumentieren eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustands. Die psychische Belastung hat sich so weit verschärft, dass frühere suizidale Gedanken zurückgekehrt sind und zu einem ständigen
Begleiter geworden sind.
Durch die anhaltende Gewalt sind Kians körperliche und psychische Unversehrtheit nicht mehr gewährleistet.
Kians Fall macht deutlich, welche gravierenden Folgen behördliche Untätigkeit haben kann. Er zeigt zudem sehr deutlich, warum der Bedarf an Schutzräumen für queere geflüchtete Menschen so hoch ist. Neben schwerwiegenden
Übergriffen sind queere Personen in Gemeinschaftsunterkünften auch zahlreichen Mikroaggressionen ausgesetzt. Auch Kian hat dies häufig erlebt.
Den zuständigen Stellen sind die queerfeindlichen Übergriffe, die körperlichen Angriffe, die ärztlich bestätigten Schutzbedarfe, die zunehmende psychische Verschlechterung sowie die wiederkehrenden suizidalen Gedanken
Kians bekannt. Jede weitere Untätigkeit erfolgt daher in Kenntnis des erheblichen Risikos weiterer körperlicher und psychischer Schäden.
Forderungen
Als Beratungsstellen und Vereine fordern wir gemeinsam mit Kian:
1. Die sofortige Trennung von Kian und den Täterpersonen. Vorrangig sind die Täterpersonen zu verlegen. Sollte Kian verlegt werden, muss eine gleichwertige, bedarfsgerechte
und sichere Unterbringung gewährleistet sein.
2. Die verbindliche Anerkennung besonderer Schutzbedarfe von LSBTIQ+-Personen bei Unterbringungsentscheidungen – ohne dass Betroffene diese zunächst durch ärztliche Atteste
nachweisen müssen.
3. Die konsequente Anerkennung und Einordnung queerfeindlicher Gewalt als Gewaltschutzfall.
4. Die verbindliche Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten sowie der Ausbau queersensibler Schutzunterkünfte für LSBTIQ+-Geflüchtete.
5. Die verbindliche Einbeziehung von Betroffenen und Fachberatungsstellen in Unterbringungsentscheidungen, insbesondere wenn dokumentierte Schutzbedarfe vorliegen.
6. Eine unabhängige Aufarbeitung des behördlichen Umgangs mit den wiederholt gemeldeten Gewaltvorfällen, Diskriminierungserfahrungen und Schutzersuchen.
Mariama fordert eine Unterbringung, die den Bedürfnissen
ihrer Familie gerecht wird
(Name geändert)
Mariama lebt mit ihren beiden Kindern auf nur 11 Quadratmetern in einer kommunalen Notunterkunft. Eines ihrer Kinder hat eine Behinderung und einen besonders hohen Unterstützungsbedarf. Es benötigt viel Bewegung, kann nicht unbeaufsichtigt bleiben und erlebt in der Unterkunft immer wieder ableistische Beleidigungen, Ausgrenzung und körperliche Übergriffe.
Der Alltag der Familie ist von permanenten Herausforderungen geprägt. Mariama kann ihr Kind nicht einmal für einen Toilettengang allein lassen und muss es nahezu durchgehend begleiten und vor Übergriffen schützen. Das
Zimmer bietet weder ausreichend Platz für den Bewegungsbedarf ihres Kindes noch Rückzugsmöglichkeiten für die Familie. Hinzu kommen unhygienische Sanitäranlagen, fehlende Kochmöglichkeiten, schlechtes Essen, starre
Regeln sowie wiederkehrende Erfahrungen von anti-Schwarzem Rassismus und Diskriminierung.
Mariama selbst ist Betroffene von Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt. Aufgrund ihrer Vorerfahrungen und einer fachärztlich attestierten Erkrankung bräuchte sie vor allem Sicherheit, Stabilität, hygienische
Bedingungen und Rückzug – stattdessen lebt sie seit Monaten unter Bedingungen, die ihre Belastungen weiter verstärken.
Die zuständigen Stellen kennen die Situation seit Langem. Fachberatungsstellen haben wiederholt bestätigt, dass die aktuelle Unterbringung den Bedarfen der Familie nicht gerecht wird. Nach monatelangen Prüfverfahren
sind die besonderen Schutzbedarfe der Familie inzwischen vollständig anerkannt. Auch das Wohnungsamt geht davon aus, dass für Mariama und ihre Kinder nur eine bedarfsgerechte Wohneinheit infrage kommt.
Doch genau daran scheitert die Unterbringung: Eine passende Wohneinheit steht bislang nicht zur Verfügung.
Eine vorübergehende Unterbringung in einem Hotel wird der Familie ebenfalls nicht angeboten. Begründet wird dies damit, dass das Verhalten des Kindes aufgrund seines hohen Bewegungsbedarfs dort voraussichtlich zu Problemen
führen würde und die Gefahr bestehe, dass man sie der Unterkunft verweist. Damit wird ausgerechnet der anerkannte Unterstützungsbedarf des Kindes zum Grund dafür, dass der Familie keine Übergangslösung angeboten wird.
Inzwischen hat sich die Situation weiter verschärft: Die Unterkunft wird geschlossen, fast alle Bewohner*innen wurden bereits verlegt. Mariama und ihre Kinder gehören zu den wenigen Menschen, die dort noch verbleiben.
Für Mariama als Betroffene schwerer Gewalt bedeutet die inzwischen nahezu leerstehende Unterkunft eine zusätzliche massive Belastung. Nachts muss sie allein durch das dunkle Gelände zu den Sanitäranlagen gehen. Die
dadurch ausgelösten Angstzustände haben einen erheblichen und besorgniserregenden Verschlechterung ihres psychischen Zustands geführt. Mariama selbst sagt, dass sie diese Situation kaum noch länger aushält. Sie hatte
sich bisher kämpferisch und tapfer gezeigt.
Zwar wurde der Familie inzwischen eine geeignete Wohnung in Aussicht gestellt. Diese muss jedoch zunächst renoviert werden. Wann sie tatsächlich bezogen werden kann, ist weiterhin unklar. Bis dahin bleibt die Familie
unter Bedingungen, die ihren anerkannten Schutzbedarfen nicht gerecht werden.
Mariamas Fall macht ein strukturelles Problem sichtbar: Nicht die Schutzbedarfe verzögern ihre Unterbringung, sondern das Fehlen passender Unterbringungsmöglichkeiten. Die Folge ist das gerade Menschen mit den höchsten
Schutzbedarfen häufig die längste Zeit in den ungeeignetsten Unterkünften verbringen– obwohl allen Beteiligten bekannt ist, dass diese ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden.
Forderungen
Als Beratungsstellen und Vereine fordern wir gemeinsam mit Mariama:
1. Die schnellstmögliche Unterbringung von Mariama und ihren Kindern in einer bedarfsgerechten Wohnung.
2. Den sofortigen Ausbau geeigneter Schutz- und Wohnangebote für Menschen mit besonderen Schutzbedarfen – insbesondere für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschenhandel,
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Alleinerziehende und Familien mit komplexen Bedarfen.
3. Den konsequenten Abbau von Notunterkünften als dauerhafte Unterbringungsform und den Ausbau menschenwürdiger Wohnangebote.
4. Die verbindliche Umsetzung anerkannter Schutzbedarfe als bestehende Rechte – ohne Verzögerungen durch fehlende Strukturen, Wartelisten oder wiederholte Prüfverfahren.
5. Eine Stadt, die den Schutz der besonders vulnerablen Menschen als zentrale Aufgabe versteht und Verantwortung für seit Langem bekannte Bedarfe übernimmt – statt Betroffene
aufgrund fehlender Angebote als „Problem“ zu behandeln.
6. Verbindliche Schulungen und Schutzkonzepte in Unterkünften zur Verhinderung und konsequenten Bearbeitung von Rassismus, anti-Schwarzem Rassismus, Sexismus, Ableismus
und weiteren Diskriminierungen.
Mary fordert einen sicheren Ort,
um vollständig genesen zu können
(Name und identifizierende Angaben geändert.)
Mary lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Köln. Sie teilt sich ihren Wohnraum mit einer fremden Person und verfügt praktisch über keinen privaten oder geschützten Rückzugsort. Mary ist vor schwerster Gewalt geflohen. Die Folgen dieser Erlebnisse sowie ihre erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen prägen ihren Alltag bis heute.
Trotz ihres Gesundheitszustands lebt Mary weiterhin in einer Unterkunft, die ihre Genesung aktiv behindert. Die gemeinschaftliche Unterbringung bietet ihr weder die Sicherheit noch die Stabilität oder Ruhe, die sie dringend
für ihre gesundheitliche Erholung benötigt. Besonders belastend ist die Gestaltung der Einrichtung, die sie dazu zwingt, nachts Gemeinschaftsbereiche zu nutzen und dabei regelmäßig männlichen Mitarbeitenden und männlichen
Bewohnern zu begegnen. Diese Situationen lösen immer wieder starke Angstreaktionen und erhebliche körperliche Belastungen aus. Auch das Zusammenleben auf engem Raum mit einer weiteren Bewohnerin verschärft ihre Situation.
Aufgrund ihrer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen benötigt Mary Ruhe, Struktur und regelmäßige Möglichkeiten, sich zurückzuziehen. Wenn jedoch mehrere Menschen gezwungen sind, sich einen begrenzten Wohnraum
zu teilen, geraten unterschiedliche Tagesabläufe und grundlegende Bedürfnisse zwangsläufig miteinander in Konflikt. Dies führt bei Mary zu zusätzlichem Stress sowie zu Schuldgefühlen und der Sorge, ihre gesundheitlichen
Einschränkungen könnten für andere zur Belastung werden.
Besonders schmerzhaft ist für Mary das Gefühl, dass ihre Verfolgungsgeschichte und ihr Schutzbedarf kaum Gewicht haben. Als Frau, die vor extremer Gewalt geflohen ist, erlebt sie, dass ihre besonderen gesundheitlichen
und geschlechtsspezifischen Schutzbedürfnisse im derzeitigen System weder ausreichend anerkannt noch angemessen berücksichtigt werden.
Dabei sind die zuständigen Behörden seit Langem über ihre Situation informiert. Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen, ihre Gewalterfahrungen sowie die Notwendigkeit einer sicheren, ruhigen und geschützten Umgebung
für ihre Stabilisierung und ihr Wohlbefinden sind bekannt. Alle erforderlichen Begutachtungs- und Prüfverfahren wurden bereits abgeschlossen. Und dennoch wartet Mary weiterhin. Sie steht nach wie vor auf einer Warteliste
für eine geeignete Unterkunft. Gleichzeitig hat die Schließung einer frauenspezifischen Unterkunft die ohnehin knappen Unterbringungsmöglichkeiten zusätzlich reduziert.
Wie viele andere Frauen mit vergleichbaren gesundheitlichen und besonderen Schutzbedürfnissen muss Mary damit rechnen, noch längere Zeit in einer Unterkunft zu verbleiben, die ihre körperliche und seelische Belastung
weiter verstärkt. Obwohl die notwendigen Prüfverfahren abgeschlossen sind und ihr Unterstützungsbedarf seit Langem offiziell anerkannt wurde, verschlechtert sich Marys Gesundheitszustand zunehmend. Marys Fall steht
beispielhaft für ein strukturelles Problem: Menschen, die vor extremer Gewalt fliehen, werden nach ihrer Ankunft häufig in Unterkünften untergebracht, die ihren komplexen gesundheitlichen und psychosozialen Bedürfnissen
nicht gerecht werden und eine Stabilisierung oder Genesung erschweren. Frauen mit erhöhtem Schutzbedarf sehen sich dadurch erneut einer Situation ausgesetzt, in der ihre Sicherheit und Gesundheit unzureichenden Strukturen
und dem Mangel an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten untergeordnet werden. Mary fordert keine Sonderbehandlung. Sie fordert einen sicheren Ort, an dem sie nach der Flucht vor schwerster Gewalt endlich die Möglichkeit
erhält, zur Ruhe zu kommen und ihre Stabilität zurückzugewinnen.
Forderungen
Als Beratungsstellen fordern wir gemeinsam mit Mary:
1. Die zeitnahe Bereitstellung einer sicheren, ruhigen und bedarfsgerechten Unterbringung für Mary und andere Frauen mit vergleichbaren Schutzbedarfen.
2. Den bedarfsgerechten Ausbau frauenspezifischer Schutz- und Unterbringungsangebote, damit Frauen mit schweren Gewalterfahrungen nicht über lange Zeit auf Wartelisten verbleiben
müssen oder gegeneinander um die wenigen geeigneten Plätze konkurrieren.
3. Keine weiteren Verzögerungen durch zusätzliche Prüfverfahren und Attestanforderungen, wenn Schutzbedarfe bereits durch Fachstellen und medizinische Einschätzungen umfassend
bekannt und bestätigt sind.
4. Die verbindliche Berücksichtigung von Traumafolgestörungen, Gewalterfahrungen und geschlechtsspezifischen Schutzbedarfen bei allen Unterbringungsentscheidungen.
5. Eine menschenwürdige Unterbringung von geflüchteten Menschen, die anerkennt, dass sie Schutz vor Gewalt gesucht haben und Anspruch auf Sicherheit, Würde und respektvolle Behandlung
haben.
Reza fordert Schutz für seine Gesundheit und Sicherheit
(Name geändert)
Reza ist ein trans Mann aus dem Iran. Aufgrund der dortigen Verfolgung queerer Menschen erhielt er in Deutschland einen Schutzstatus.
In Deutschland erlebte er erneut Gewalt. Aus Sicherheitsgründen musste er seinen bisherigen Wohnort verlassen und nach Köln ziehen. Dort kam er zunächst in einer Schutzunterbringung für Gewaltbetroffene unter. Diese ist
jedoch ausschließlich für die akute Krisenintervention vorgesehen und nicht auf eine längerfristige Unterbringung ausgelegt.
Bereits früh war klar, dass für die Zeit nach der Schutzunterbringung keine bedarfsgerechte Anschlusslösung zur Verfügung stehen würde. Am geeignetsten wäre eine queerspezifische Schutzunterbringung gewesen. Ein entsprechendes
Angebot existiert in Köln jedoch nicht. Mangels Alternativen wurde Reza in einem Hotel untergebracht, das von der Stadt im Rahmen der Wohnungslosenhilfe genutzt wird.
Zwar verfügt er dort über ein Einzelzimmer mit eigenem Bad. Diese Unterbringung gilt jedoch bereits als die bestmögliche verfügbare Lösung und stellt eine absolute Ausnahme dar. Dennoch fühlt sich Reza als Betroffener
geschlechtsspezifischer Gewalt in einem Umfeld mit cis Männern nicht sicher. Hinzu kommt die Sorge, von anderen Bewohnern als trans Person wahrgenommen oder identifiziert zu werden.
Sein Unsicherheitsgefühl wird durch die Wohnsituation zusätzlich verstärkt. Nachbarn klopfen nachts betrunken an seine Tür, schreien auf den Fluren oder konsumieren Drogen in den Gemeinschaftsbereichen. Die gemeinschaftlich
genutzte Küche meidet er deshalb weitgehend.
Um eine anhaltende psychische Belastung und eine weitere Verschlechterung seines Gesundheitszustands zu verhindern, benötigt Reza einen Wohnort, der seinem Schutzbedarf gerecht wird. Dies wird auch durch ein ärztliches
Attest bestätigt.
Hinzu kommt, dass Rezas Mastektomie unmittelbar bevorsteht. Nach dem Eingriff wird er vorübergehend auf Unterstützung und Pflege angewiesen sein. In dieser Situation wäre die Hilfe einer nahestehenden Vertrauensperson
besonders wichtig.
Allerdings wurde deutlich gemacht, dass vom bestehenden Besuchs- und Übernachtungsverbot keine Ausnahme vorgesehen ist.
Reza muss deshalb auf anderem Weg sicherstellen, dass er nach der Operation die notwendige Unterstützung erhält. Zu diesem Zweck hat er Unterstützung bei einem ambulante Pflegedienstleister beantragt, deren Zugang zur
Unterkunft schwerer zu verweigern sein dürfte.
Vorrangig bemüht sich Reza weiterhin aktiv um eine eigene Wohnung, da dies die nachhaltigste und geeignetste Lösung wäre. Mit einem Wohnberechtigungsschein hat er grundsätzlich Anspruch auf Sozialwohnungen. Aufgrund
des angespannten Wohnungsmarktes blieb seine Suche bislang jedoch erfolglos.
Die aktuelle Situation verdeutlicht zugleich die Folgen des Fehlens queerspezifischer Schutzunterkünfte. Bereits nach dem Ende der ersten Schutzunterbringung stand keine passende Anschlusslösung zur Verfügung. Bis heute
hat sich daran nichts geändert. In der als queerfreundlich geltenden Stadt Köln gibt es weiterhin kein entsprechendes Angebot.
Die Erteilung einer Besuchserlaubnis könnte die Situation zumindest teilweise und ohne zusätzlichen strukturellen Aufwand entschärfen. Sie würde sicherstellen, dass Reza während seiner Genesung die Unterstützung einer
Vertrauensperson erhalten kann, obwohl weder geeigneter Wohnraum noch eine passende Schutzunterbringung zur Verfügung stehen.
Reza fordert deshalb, dass seine Schutzbedarfe ernst genommen werden – sowohl bei der Unterbringung als auch bei der Unterstützung nach seiner Operation.
Forderungen
Als Beratungsstellen und Vereine fordern wir gemeinsam mit Reza:
1. Die Erteilung von Besuchserlaubnissen für notwendige Pflege- und Unterstützungsleistungen durch Vertrauenspersonen nach medizinischen Eingriffen.
2. Den Ausbau queersensibler Wohn- und Schutzangebote für queere Menschen mit besonderen Schutzbedarfen.
3. Den Ausbau von bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum, damit Menschen mit besonderen Schutzbedarfen nicht dauerhaft auf ungeeignete Unterbringungssysteme angewiesen
bleiben.