GEAS – Kontrolle statt Schutz

Die EU demontiert mit der GEAS-Reform 2026 das Asylrecht
zu Lasten von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und dem Recht auf Schutz


Am 12. Juni 2026 trat die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Was politisch als „historischer Kompromiss“ und Instrument zur „Steuerung und Ordnung“ verkauft wird, markiert für uns die tiefgreifendste Verschärfung des europäischen Asylrechts seit Jahrzehnten und einen massiven Rückschritt für die Rechte Schutzsuchender. Schutzsuchende werden zunehmend nicht mehr als Menschen mit unveräußerlichen Rechten behandelt, sondern als Sicherheits- und Verwaltungsproblem.

Asyl ist kein Privileg. Es ist ein Menschenrecht. Wer vor Krieg, Verfolgung oder Gewalt flieht, hat Anspruch auf ein faires Verfahren und auf den Schutz seiner grundlegenden Rechte. Genau diese Prinzipien werden mit der GEAS-Reform an vielen Stellen massiv geschwächt.

Hier ist eine Analyse der wichtigsten Änderungen und ihrer Folgen:

1. Das Screening-Verfahren: Totale Erfassung an der Grenze

Jeder Mensch, der die EU-Außengrenze irregulär überschreitet, muss künftig ein verpflichtendes Screening durchlaufen. Innerhalb von maximal sieben Tagen werden Identität, Gesundheit und Sicherheitsrisiken geprüft sowie biometrische Daten erfasst. Während dieses Prozesses gelten die Personen rechtlich als nicht eingereist, obwohl sie sich physisch auf EU-Boden befinden.

Das Screening findet unter maximalem Zeitdruck statt. Ohne sofortigen Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung drohen entscheidende Fehler, die den weiteren Verlauf des Asylverfahrens entscheidend beeinflussen.

2. Das Grenzverfahren: Inhaftierung als neuer Standard

Das Kernstück der Reform sind verpflichtende Grenzverfahren für bestimmte Gruppen, insbesondere für Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent (z.B. Türkei, Indien, Pakistan).
Diese Verfahren finden in geschlossenen Lagern direkt an den Außengrenzen oder in Transitzonen statt. Die Dauer beträgt bis zu 12 Wochen für das Asylverfahren und weitere 12 Wochen für ein mögliches Grenzrückkehrverfahren.
Selbst Kinder und Familien können unter diesen Bedingungen festgehalten werden. Expert:innen warnen, dass so reguläre, gründliche Asylverfahren in der Praxis zur Ausnahme werden.

3. AMM-Verordnung: Das alte „Dublin“ bleibt bestehen

Die AMM-Verordnung (EU 2024/1351) löst Dublin III ab. Das Grundprinzip bleibt jedoch gleich. In der Regel ist weiterhin der Ersteinreisestaat zuständig. Die Fristen für Überstellungen wurden verlängert, Klagemöglichkeiten beschränkt und Sanktionen bei „Sekundärmigration“ (Weiterreise in andere EU-Staaten) drastisch verschärft.

Ein neuer Mechanismus sieht vor, dass jährlich mindestens 30.000 Schutzsuchende verteilt werden. Mitgliedstaaten können sich jedoch durch Finanzbeiträge (ca. 20.000 € pro Person) von der Aufnahme „freikaufen“. Der Schutz von Menschen wird so zur Verhandlungsmasse. Statt Verantwortung gemeinsam zu übernehmen, schafft die EU ein System, in dem finanzielle Beiträge die Aufnahme von Menschen ersetzen können. Solidarität wird käuflich, während die Verantwortung weiterhin vor allem auf den Staaten an den Außengrenzen lastet und finanzstarke Staaten sich ihrer humanitären Verantwortung entziehen können.

4. Externalisierung, Return Hubs und sichere Drittstaaten

Die Reform weitet die Möglichkeiten aus, Verantwortung an sogenannte sichere Drittstaaten außerhalb der EU auszulagern. Künftig muss keine Verbindung mehr zwischen einer schutzsuchenden Person und einem Drittstaat bestehen, um sie dorthin abzuschieben. Geplant sind Abschiebezentren, sogenannte “Return Hubs” in Ländern wie Ruanda oder Mauretanien.
Schutzsuchende sollen dort außerhalb der EU untergebracht werden, fernab wirksamer gerichtlicher Kontrolle und öffentlicher Aufmerksamkeit. Die EU exportiert damit ihre Verantwortung und verschiebt den Schutz von Menschenrechten an ihre Außengrenzen und darüber hinaus.

5. Das GEAS-Anpassungsgesetz in Deutschland

Deutschland hat die EU-Vorgaben durch das im April 2026 verabschiedete Anpassungsgesetz in nationales Recht übertragen. Durch ein striktes „Normwiederholungsverbot“ wurden viele klare Definitionen im deutschen Gesetz gestrichen und durch Verweise auf EU-Verordnungen ersetzt. Das Recht ist nun selbst für Expert:innen kaum noch lesbar, was die Gefahr willkürlicher Behördenentscheidungen erhöht.

Die Reform führt zu einer massiven Ausweitung von Haftmöglichkeiten. Mit neuen Formen wie der sogenannten „Überprüfungshaft“ im Screening und der „Asylverfahrenshaft“ wird Freiheitsentzug zunehmend zu einem festen Bestandteil europäischer Migrationskontrolle.

Schutzsuchende im Dublin-Verfahren drohen nach der Zustellung der Überstellungsentscheidung nahezu alle Sozialleistungen zu verlieren. Diese Praxis wird von Gerichten bereits als verfassungswidrig eingestuft.

Die Rechte von Schutzsuchenden sind ein Gradmesser für den Zustand von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und universellen Menschenrechten in einer Gesellschaft. Wir schließen uns daher den Forderungen des Bündnisses aus über 26 zivilgesellschaftlichen Bundesorganisationen an. Die Reform darf nicht dazu führen, dass Menschenrechte an den europäischen Außengrenzen weiter ausgehöhlt werden. Es braucht einen konsequenten Schutz von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und fairen Verfahren.

  • Keine Haft für Kinder und schutzsuchende Menschen:

Vor allem Kinder dürfen nicht in Grenzverfahren, Lagern oder haftähnlichen Einrichtungen festgehalten werden. Freiheitsentzug darf nicht zum normalen Instrument der Migrationskontrolle werden. 

  • Effektiver Rechtsschutz:

Verkürzte Fristen und eingeschränkte Rechtsmittel dürfen nicht dazu führen, dass Menschen keine realistische Möglichkeit mehr haben, gegen fehlerhafte Entscheidungen vorzugehen. Faire Verfahren benötigen ausreichende Zeit und unabhängige Beratung. 

  • Unabhängiges Monitoring:

Es braucht wirksame, unabhängige Kontrollmechanismen mit Zugang zu allen relevanten Einrichtungen, damit Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen dokumentiert und verhindert werden können.

Europas Asylpolitik setzt bei Schutzsuchenden auf Kontrolle, Abschreckung und Rückführung statt auf Schutz und Unterstützung. Doch diese politischen Entscheidungen bleiben nicht abstrakt. Sie haben konkrete Folgen für Menschen, die an den EU-Außengrenzen unterwegs sind. Um sichtbar zu machen, was diese Politik in der Realität bedeutet, schauen wir im nächsten Abschnitt auf die Situation entlang der Balkanroute, insbesondere in Serbien. Die Berichte unserer Partnerorganisation KlikAktiv zeigen, wie sich die europäische Abschottungspolitik bereits heute auf Menschen auf der Flucht auswirkt.

Was an den EU-Außengrenzen mit Menschen auf der Flucht passiert

Der Kölner Spendenkonvoi e.V. ist seit 2018 an den EU-Außengrenzen unterwegs – in Bosnien, Serbien, Bulgarien, im Libanon und in Syrien. Wir sammeln nicht nur Sachspenden, wir wollen auch aufklären. Ein Teil unserer Arbeit ist die Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen, die tagtäglich vor Ort sind. Eine dieser Partnerorganisationen ist KlikAktiv – Center for Development of Social Policies, eine serbische NGO mit Sitz in Belgrad, die seit 2014 Menschen auf der Flucht in Serbien mit kostenloser Rechtsberatung, psychosozialer Unterstützung und humanitärer Hilfe zur Seite steht.

Hier ist zusammengefasst, was KlikAktivs Berichte aus den Jahren 2022 bis 2025 über die Lage an den EU-Außengrenzen zeigen – und was sich mit dem neuen EU-Migrations- und Asylpakt ab Juni 2026 ändert. Alle Zahlen und Fallbeispiele stammen aus den öffentlich zugänglichen Berichten von KlikAktiv. Die findet ihr auf klikaktiv.org.

Serbien – Endstation einer unsichtbaren Route

Serbien liegt am Ende der sogenannten Balkanroute, kurz vor der EU-Außengrenze. Offiziell ist die Zahl der Menschen, die in staatlichen Aufnahmezentren registriert sind, drastisch gesunken: von rund 108800 im Jahr 2023 auf etwa 19600 im Jahr 2024 – ein Rückgang von 82 Prozent. Gleichzeitig hat der Zugang zu Asyl kaum zugenommen: 2024 äußerten nur 850 Menschen die Absicht, Asyl zu beantragen, 219 stellten tatsächlich einen Antrag, und gerade einmal 7 Menschen erhielten Schutz– 7 von insgesamt 19600 Menschen.

Weniger sichtbare Migration bedeutet aber nicht weniger Migration. KlikAktiv-Teams vor Ort beobachten das Gegenteil. Menschen bewegen sich in kleineren Gruppen, meiden größere informelle Siedlungen und Squats, vermeiden den Kontakt zu Behörden und Hilfsorganisationen, bleiben kürzer an einem Ort und sind dadurch stärker auf Schleuser angewiesen. Die Behörden setzen unterdessen verstärkt auf Rückführungen und Haft. Allein 2024 wurden über 12500 Rückführungsentscheidungen erlassen, überwiegend gegen Menschen aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Von 436 in Haft genommenen Personen erhielten nur 11 einen Zugang zu einem Rechtshilfe und eröffneten einen Rechtsstreit – nur eines davon war erfolgreich.

Pushbacks, Gewalt und die Ausweitung von Frontex

KlikAktiv dokumentiert seit Jahren gewaltsame Pushbacks – die kollektive und rechtswidrige Zurückweisung von Menschen ohne Asylverfahren – an den Grenzen zu Ungarn, Kroatien, Rumänien und Bulgarien. Betroffene berichten von massiven Schlägen, dem Diebstahl von Geld und Besitz sowie Gewalt gegen Frauen, Kinder und ältere Menschen. Auch Frontex, die Grenzschutzagentur der EU, ist maßgeblich involviert. Seit einem 2024 ratifizierten Abkommen darf Frontex nicht mehr nur an den EU-Außengrenzen, sondern im gesamten serbischen Staatsgebiet operieren – ein Beispiel dafür, wie die EU Grenzkontrolle zunehmend in Nicht-EU-Länder auslagert („Externalisierung“)

Der Tod an der Drina

Seit die ungarische Grenze immer schärfer kontrolliert wird, weichen Schleusernetzwerke verstärkt auf die Route über Bosnien-Herzegowina aus – über den Grenzfluss Drina. KlikAktiv hat zwischen 2020 und Anfang 2025 mindestens 44 Todesfälle am Fluss dokumentiert; die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, da es keine einheitliche Datenbank für Vermisste und Tote auf der Fluchtroute gibt.

In der Nacht vom 21. auf den 22. August 2024 kenterte ein überladenes Boot auf der Drina. Zwölf Menschen ertranken, darunter ein neun Monate altes Baby. Elf der zwölf Opfer konnten identifiziert und nach dem Wunsch ihrer Familien bestattet werden, eine Person blieb unbekannt.

Viele Gräber tragen bis heute nur die Markierung „NN“ (unbekannt) – ohne Namen, ohne Jahr. Sie liegen meist am Rand der Friedhöfe, überwuchert und schwer zu finden. Es gibt weder eine landesweite DNA-Datenbank noch eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften, sodass Familien oft monate- oder jahrelang nichts über das Schicksal ihrer Angehörigen erfahren.

„Gut, dass ihr gefragt habt, wo sie liegen – allein hättet ihr sie nie gefunden.“

— Friedhofsmitarbeiter, zitiert in KlikAktivs Bericht „Deaths on the Route“ (2025)

Wer ist KlikAktiv?

KlikAktiv – Center for Development of Social Policies ist eine 2014 gegründete, gemeinnützige Nichtregierungsorganisation aus Belgrad. Das Team ist wöchentlich an den serbischen Nordgrenzen zu Kroatien, Ungarn und Rumänien vor Ort, berät Menschen auf der Flucht kostenlos zu ihren Rechten, leistet psychosoziale Unterstützung und verteilt humanitäre Hilfsgüter wie Essen, Zelte, Decken und Hygieneartikel. Gleichzeitig dokumentiert KlikAktiv Pushbacks, Gewalt und Todesfälle entlang der Route und ist als Anbieterin kostenloser Rechtshilfe offiziell beim serbischen Justizministerium registriert.

Warum wir für KlikAktiv sammeln

Der Kölner Spendenkonvoi e.V. unterstützt Organisationen wie KlikAktiv, weil sie genau dort helfen, wo staatliche Institutionen und große NGOs oft fehlen: direkt an der Außengrenze, bei den Menschen, die sonst niemand sieht. Unsere Vision ist eine Gesellschaft, in der niemand in Not leben muss. Mit euren Spenden ermöglichen wir KlikAktivs Arbeit vor Ort – Rechtsberatung, psychosoziale Hilfe und die notwendige Dokumentation dessen, was an der EU-Außengrenze wirklich passiert.

Jetzt Klikaktiv unterstützen –
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Stichwort: Klikaktiv

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GEAS – Kontrolle statt Schutz

Die EU demontiert mit der GEAS-Reform 2026 das Asylrecht
zu Lasten von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und dem Recht auf Schutz


Am 12. Juni 2026 trat die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Was politisch als „historischer Kompromiss“ und Instrument zur „Steuerung und Ordnung“ verkauft wird, markiert für uns die tiefgreifendste Verschärfung des europäischen Asylrechts seit Jahrzehnten und einen massiven Rückschritt für die Rechte Schutzsuchender. Schutzsuchende werden zunehmend nicht mehr als Menschen mit unveräußerlichen Rechten behandelt, sondern als Sicherheits- und Verwaltungsproblem.

Asyl ist kein Privileg. Es ist ein Menschenrecht. Wer vor Krieg, Verfolgung oder Gewalt flieht, hat Anspruch auf ein faires Verfahren und auf den Schutz seiner grundlegenden Rechte. Genau diese Prinzipien werden mit der GEAS-Reform an vielen Stellen massiv geschwächt.

Hier ist eine Analyse der wichtigsten Änderungen und ihrer Folgen:

1. Das Screening-Verfahren: Totale Erfassung an der Grenze

Jeder Mensch, der die EU-Außengrenze irregulär überschreitet, muss künftig ein verpflichtendes Screening durchlaufen. Innerhalb von maximal sieben Tagen werden Identität, Gesundheit und Sicherheitsrisiken geprüft sowie biometrische Daten erfasst. Während dieses Prozesses gelten die Personen rechtlich als nicht eingereist, obwohl sie sich physisch auf EU-Boden befinden.

Das Screening findet unter maximalem Zeitdruck statt. Ohne sofortigen Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung drohen entscheidende Fehler, die den weiteren Verlauf des Asylverfahrens entscheidend beeinflussen.

2. Das Grenzverfahren: Inhaftierung als neuer Standard

Das Kernstück der Reform sind verpflichtende Grenzverfahren für bestimmte Gruppen, insbesondere für Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent (z.B. Türkei, Indien, Pakistan).
Diese Verfahren finden in geschlossenen Lagern direkt an den Außengrenzen oder in Transitzonen statt. Die Dauer beträgt bis zu 12 Wochen für das Asylverfahren und weitere 12 Wochen für ein mögliches Grenzrückkehrverfahren.
Selbst Kinder und Familien können unter diesen Bedingungen festgehalten werden. Expert:innen warnen, dass so reguläre, gründliche Asylverfahren in der Praxis zur Ausnahme werden.

3. AMM-Verordnung: Das alte „Dublin“ bleibt bestehen

Die AMM-Verordnung (EU 2024/1351) löst Dublin III ab. Das Grundprinzip bleibt jedoch gleich. In der Regel ist weiterhin der Ersteinreisestaat zuständig. Die Fristen für Überstellungen wurden verlängert, Klagemöglichkeiten beschränkt und Sanktionen bei „Sekundärmigration“ (Weiterreise in andere EU-Staaten) drastisch verschärft.

Ein neuer Mechanismus sieht vor, dass jährlich mindestens 30.000 Schutzsuchende verteilt werden. Mitgliedstaaten können sich jedoch durch Finanzbeiträge (ca. 20.000 € pro Person) von der Aufnahme „freikaufen“. Der Schutz von Menschen wird so zur Verhandlungsmasse. Statt Verantwortung gemeinsam zu übernehmen, schafft die EU ein System, in dem finanzielle Beiträge die Aufnahme von Menschen ersetzen können. Solidarität wird käuflich, während die Verantwortung weiterhin vor allem auf den Staaten an den Außengrenzen lastet und finanzstarke Staaten sich ihrer humanitären Verantwortung entziehen können.

4. Externalisierung, Return Hubs und sichere Drittstaaten

Die Reform weitet die Möglichkeiten aus, Verantwortung an sogenannte sichere Drittstaaten außerhalb der EU auszulagern. Künftig muss keine Verbindung mehr zwischen einer schutzsuchenden Person und einem Drittstaat bestehen, um sie dorthin abzuschieben. Geplant sind Abschiebezentren, sogenannte “Return Hubs” in Ländern wie Ruanda oder Mauretanien.
Schutzsuchende sollen dort außerhalb der EU untergebracht werden, fernab wirksamer gerichtlicher Kontrolle und öffentlicher Aufmerksamkeit. Die EU exportiert damit ihre Verantwortung und verschiebt den Schutz von Menschenrechten an ihre Außengrenzen und darüber hinaus.

5. Das GEAS-Anpassungsgesetz in Deutschland

Deutschland hat die EU-Vorgaben durch das im April 2026 verabschiedete Anpassungsgesetz in nationales Recht übertragen. Durch ein striktes „Normwiederholungsverbot“ wurden viele klare Definitionen im deutschen Gesetz gestrichen und durch Verweise auf EU-Verordnungen ersetzt. Das Recht ist nun selbst für Expert:innen kaum noch lesbar, was die Gefahr willkürlicher Behördenentscheidungen erhöht.

Die Reform führt zu einer massiven Ausweitung von Haftmöglichkeiten. Mit neuen Formen wie der sogenannten „Überprüfungshaft“ im Screening und der „Asylverfahrenshaft“ wird Freiheitsentzug zunehmend zu einem festen Bestandteil europäischer Migrationskontrolle.

Schutzsuchende im Dublin-Verfahren drohen nach der Zustellung der Überstellungsentscheidung nahezu alle Sozialleistungen zu verlieren. Diese Praxis wird von Gerichten bereits als verfassungswidrig eingestuft.

Die Rechte von Schutzsuchenden sind ein Gradmesser für den Zustand von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und universellen Menschenrechten in einer Gesellschaft. Wir schließen uns daher den Forderungen des Bündnisses aus über 26 zivilgesellschaftlichen Bundesorganisationen an. Die Reform darf nicht dazu führen, dass Menschenrechte an den europäischen Außengrenzen weiter ausgehöhlt werden. Es braucht einen konsequenten Schutz von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und fairen Verfahren.

  • Keine Haft für Kinder und schutzsuchende Menschen:

Vor allem Kinder dürfen nicht in Grenzverfahren, Lagern oder haftähnlichen Einrichtungen festgehalten werden. Freiheitsentzug darf nicht zum normalen Instrument der Migrationskontrolle werden. 

  • Effektiver Rechtsschutz:

Verkürzte Fristen und eingeschränkte Rechtsmittel dürfen nicht dazu führen, dass Menschen keine realistische Möglichkeit mehr haben, gegen fehlerhafte Entscheidungen vorzugehen. Faire Verfahren benötigen ausreichende Zeit und unabhängige Beratung. 

  • Unabhängiges Monitoring:

Es braucht wirksame, unabhängige Kontrollmechanismen mit Zugang zu allen relevanten Einrichtungen, damit Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen dokumentiert und verhindert werden können.

Europas Asylpolitik setzt bei Schutzsuchenden auf Kontrolle, Abschreckung und Rückführung statt auf Schutz und Unterstützung. Doch diese politischen Entscheidungen bleiben nicht abstrakt. Sie haben konkrete Folgen für Menschen, die an den EU-Außengrenzen unterwegs sind. Um sichtbar zu machen, was diese Politik in der Realität bedeutet, schauen wir im nächsten Abschnitt auf die Situation entlang der Balkanroute, insbesondere in Serbien. Die Berichte unserer Partnerorganisation KlikAktiv zeigen, wie sich die europäische Abschottungspolitik bereits heute auf Menschen auf der Flucht auswirkt.

Was an den EU-Außengrenzen mit Menschen auf der Flucht passiert

Der Kölner Spendenkonvoi e.V. ist seit 2018 an den EU-Außengrenzen unterwegs – in Bosnien, Serbien, Bulgarien, im Libanon und in Syrien. Wir sammeln nicht nur Sachspenden, wir wollen auch aufklären. Ein Teil unserer Arbeit ist die Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen, die tagtäglich vor Ort sind. Eine dieser Partnerorganisationen ist KlikAktiv – Center for Development of Social Policies, eine serbische NGO mit Sitz in Belgrad, die seit 2014 Menschen auf der Flucht in Serbien mit kostenloser Rechtsberatung, psychosozialer Unterstützung und humanitärer Hilfe zur Seite steht.

Hier ist zusammengefasst, was KlikAktivs Berichte aus den Jahren 2022 bis 2025 über die Lage an den EU-Außengrenzen zeigen – und was sich mit dem neuen EU-Migrations- und Asylpakt ab Juni 2026 ändert. Alle Zahlen und Fallbeispiele stammen aus den öffentlich zugänglichen Berichten von KlikAktiv. Die findet ihr auf klikaktiv.org.

Serbien – Endstation einer unsichtbaren Route

Serbien liegt am Ende der sogenannten Balkanroute, kurz vor der EU-Außengrenze. Offiziell ist die Zahl der Menschen, die in staatlichen Aufnahmezentren registriert sind, drastisch gesunken: von rund 108800 im Jahr 2023 auf etwa 19600 im Jahr 2024 – ein Rückgang von 82 Prozent. Gleichzeitig hat der Zugang zu Asyl kaum zugenommen: 2024 äußerten nur 850 Menschen die Absicht, Asyl zu beantragen, 219 stellten tatsächlich einen Antrag, und gerade einmal 7 Menschen erhielten Schutz– 7 von insgesamt 19600 Menschen.

Weniger sichtbare Migration bedeutet aber nicht weniger Migration. KlikAktiv-Teams vor Ort beobachten das Gegenteil. Menschen bewegen sich in kleineren Gruppen, meiden größere informelle Siedlungen und Squats, vermeiden den Kontakt zu Behörden und Hilfsorganisationen, bleiben kürzer an einem Ort und sind dadurch stärker auf Schleuser angewiesen. Die Behörden setzen unterdessen verstärkt auf Rückführungen und Haft. Allein 2024 wurden über 12500 Rückführungsentscheidungen erlassen, überwiegend gegen Menschen aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Von 436 in Haft genommenen Personen erhielten nur 11 einen Zugang zu einem Rechtshilfe und eröffneten einen Rechtsstreit – nur eines davon war erfolgreich.

Pushbacks, Gewalt und die Ausweitung von Frontex

KlikAktiv dokumentiert seit Jahren gewaltsame Pushbacks – die kollektive und rechtswidrige Zurückweisung von Menschen ohne Asylverfahren – an den Grenzen zu Ungarn, Kroatien, Rumänien und Bulgarien. Betroffene berichten von massiven Schlägen, dem Diebstahl von Geld und Besitz sowie Gewalt gegen Frauen, Kinder und ältere Menschen. Auch Frontex, die Grenzschutzagentur der EU, ist maßgeblich involviert. Seit einem 2024 ratifizierten Abkommen darf Frontex nicht mehr nur an den EU-Außengrenzen, sondern im gesamten serbischen Staatsgebiet operieren – ein Beispiel dafür, wie die EU Grenzkontrolle zunehmend in Nicht-EU-Länder auslagert („Externalisierung“)

Der Tod an der Drina

Seit die ungarische Grenze immer schärfer kontrolliert wird, weichen Schleusernetzwerke verstärkt auf die Route über Bosnien-Herzegowina aus – über den Grenzfluss Drina. KlikAktiv hat zwischen 2020 und Anfang 2025 mindestens 44 Todesfälle am Fluss dokumentiert; die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, da es keine einheitliche Datenbank für Vermisste und Tote auf der Fluchtroute gibt.

In der Nacht vom 21. auf den 22. August 2024 kenterte ein überladenes Boot auf der Drina. Zwölf Menschen ertranken, darunter ein neun Monate altes Baby. Elf der zwölf Opfer konnten identifiziert und nach dem Wunsch ihrer Familien bestattet werden, eine Person blieb unbekannt.

Viele Gräber tragen bis heute nur die Markierung „NN“ (unbekannt) – ohne Namen, ohne Jahr. Sie liegen meist am Rand der Friedhöfe, überwuchert und schwer zu finden. Es gibt weder eine landesweite DNA-Datenbank noch eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften, sodass Familien oft monate- oder jahrelang nichts über das Schicksal ihrer Angehörigen erfahren.

„Gut, dass ihr gefragt habt, wo sie liegen – allein hättet ihr sie nie gefunden.“

— Friedhofsmitarbeiter, zitiert in KlikAktivs Bericht „Deaths on the Route“ (2025)

Wer ist KlikAktiv?

KlikAktiv – Center for Development of Social Policies ist eine 2014 gegründete, gemeinnützige Nichtregierungsorganisation aus Belgrad. Das Team ist wöchentlich an den serbischen Nordgrenzen zu Kroatien, Ungarn und Rumänien vor Ort, berät Menschen auf der Flucht kostenlos zu ihren Rechten, leistet psychosoziale Unterstützung und verteilt humanitäre Hilfsgüter wie Essen, Zelte, Decken und Hygieneartikel. Gleichzeitig dokumentiert KlikAktiv Pushbacks, Gewalt und Todesfälle entlang der Route und ist als Anbieterin kostenloser Rechtshilfe offiziell beim serbischen Justizministerium registriert.

Warum wir für KlikAktiv sammeln

Der Kölner Spendenkonvoi e.V. unterstützt Organisationen wie KlikAktiv, weil sie genau dort helfen, wo staatliche Institutionen und große NGOs oft fehlen: direkt an der Außengrenze, bei den Menschen, die sonst niemand sieht. Unsere Vision ist eine Gesellschaft, in der niemand in Not leben muss. Mit euren Spenden ermöglichen wir KlikAktivs Arbeit vor Ort – Rechtsberatung, psychosoziale Hilfe und die notwendige Dokumentation dessen, was an der EU-Außengrenze wirklich passiert.

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